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§ 8 Geistiges Eigentum, Lizenzen  
(1) Mit vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages wird dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht (Lizenz) an den erworbenen digitalen Inhalten eingeräumt. Die Erteilung von Unterlizenzen ist nicht gestattet. Ergänzend gilt der (Lizenzvertrag).

(2) Das Urheberrecht an den digitalen Inhalten verbleibt bei dem Anbieter. Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige Identifikationshinweise dürfen nicht entfernt oder bearbeitet werden. Die öffentliche Zugänglichmachung der Templates, insbesondere das Bereitstellen mit Downloadmöglichkeit auf eigenen Webseiten des Kunden oder Drittwebseiten, die Vervielfältigung auf Datenträgern zum Zwecke der Weitergabe an Dritte außerhalb des privaten Gebrauches ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.

(3) Die Lizenz erlischt im Falle der Ausübung gesetzlicher oder vertraglicher Gestaltungsrechte, die die Rückabwicklung des Vertrages bewirken. In diesem Fall ist der Kunde zur Löschung sämtlicher gespeicherten Daten verpflichtet, es sei denn, ihm ist dies aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften untersagt. Sämtliche Datenträger oder Kopien und sonstige Dokumentationen der Daten sind unverzüglich zu löschen oder dem Anbieter herauszugeben.

(4) Big Sound Samples werden lizenzfrei erworben und dürfen frei genutzt werden. Soweit die Samples jedoch eine geordnete Folge von Tönen (Melodie) enthalten, darf eine Nutzung ausschließlich unter der Bedingung der Namensnennung („Urheber: “) erfolgen. Eine Übertragung an Dritte ist bei Melodien nicht gestattet.”

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